Allgemeine Geschäfttsbedingungen der Firma Cheef - Com § 1 - Allgemeines / Salvatorische Klausel Für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Verkaufs- und Liefer- bedingungen. Entgegenstehenden Einkaufbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages oder seiner Bestandteile läßt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird; das gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.
§ 2 - Angebote, Leistungsumfang, Vertrag Die vom Käufer unterzeichnete Bestellung ist bindend, bei Bestellungen via Internet, ist die Absendung der Bestellung bindend. Wir sind berechtigt, das darin liegende Vertragsangebot innerhalb von vier Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Auslieferung und Rechnungsstellung stehen der schriftlichen Bestätigung gleich. Vertragsangebote des Verkäufers sind freibleibend. Die dem Angebot oder der Auftragsbestätigung zugrunde liegenden produktbeschreibenden Angaben wie Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Maß-, Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchsdaten sowie Angaben zur Verwendbarkeit von Geräten für neue Technologien sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Dies gilt vor allem für den Fall von Änderungen und Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen. Geringe Abweichungen von den genannten Angaben gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung von Verträgen, sofern sie für den Käufer nicht unzumutbar sind.
§ 3 - Preise und Zahlungsbedingungen Die Preise gelten ab Lager Fussingen zzgl. Verpackung und sonstiger Versand- und Transportspesen. Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet. Die Lieferung erfolgt gegen Vorkasse oder Nachnahme, nach Wahl des Kunden. Berücksichtigt der Verkäufer Änderungswünsche des Kunden, so werden die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Kunden in Rechnung gestellt. Bei schuldhafter Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung weitergehender Ansprüche Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweils geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangt.
§ 4 - Rücktrittsrecht Der Käufer kann innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware diese ohne Angabe von Gründen an den Verkäufer zurücksenden und erhält den Kaufpreis erstattet. Wird Ware innerhalb dieser Frist zurückgesendet, erstatten wir die Rücksendekosten, sofern der Warenwert EUR 75,00 übersteigt.
- Rücksendungen nur an folgende Adresse:
Cheef - Com Am Marktplatz 3 65620 Waldbrunn Ellar Die Rücksendung hat grundsätzlich frei zu erfolgen, unfreie Sendungen werden nicht angenommen. - Die Rücknahme erfolgt nur in ungeöffneter Original-Verpackung. Die Ware muss sich im unbenutzten Zustand befinden. Bereits eingebaute Ersatzteile können nicht zurückgenommen werden. Für Nachnahmesendungen, die unberechtigterweise verweigert wurden oder die nicht abgeholt wurden, wird eine Gebühr von EUR 7,50 erhoben.
Bei
Verbraucherverträgen, die im Fernabsatz geschlossen werden, hat der
Kunde ein Widerrufsrecht von zwei Wochen ab Lieferung, gemäß den §§
312d, 355 BGB.
Da wir den Käufer mit Zusendung der
Vertragsunterlagen schriftlich das Widerrufsrecht übermitteln, bleiben
die Frist von zwei Wochen ab Lieferung. Dies gilt nicht für Kaufartikel
welche ohne Zugrundelegung eines Mobilfunkvertrages erworben werden.
Dort ist die Frist ein Monat ab Erhalt der Ware. Macht der Kunde von
seinem Widerrufsrecht Gebrauch, entstehen ihm grundsätzlich keinerlei
Kosten. Der Käufer kann die bestellte Ware bei einem Bestellwert über 40
EUR zurückschicken (Bitte beantragen Sie dies unbedingt schriftlich per
email. Sie erhalten dann einen für Sie kostenfreien Rücksendeaufkleber
zugeschickt). Lediglich bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40
EUR trägt der Verbraucher die Kosten der Rücksendung, es sei denn, dass
die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. Bei
Verschlechterungen oder einem Verlust der Ware hat der Kunde im Fall
seines Widerrufs an die Firma Cheef - Com die entsprechende
Wertminderung bzw. den Verlust zu ersetzen. Sollte der Kunde den
Kaufpreis bereits entrichtet haben, ist Firma die Cheef - Com
berechtigt, die Wertminderung vom Rückzahlungsbetrag abzuziehen. Der
Besteller hat auch dann Wertersatz zu leisten, wenn er die Ware
bestimmungsgemäß in Gebrauch genommen hat. Dies gilt nicht, wenn die
Verschlechterung der Sache ausschließlich auf die Prüfung der Sache
zurückzuführen ist. Der Besteller hat deshalb zwischen Lieferung und
Rücksendung der Ware die Ingebrauchnahme der Sache, sofern sie nicht
ausschließlich der Prüfung der Ware dient, zu vermeiden. Der Kunde darf
die Ware grundsätzlich nur in dem Umfang prüfen, in dem das Produkt auch
in einer Verkaufsfiliale kostenlos hätte geprüft werden können (z.B.
Produkt auspacken und in die Hand nehmen, Tastatur testen; nicht aber:
Akku aufladen, SIM- Karte einlegen bzw. Lizenz entsiegeln und
telefonieren, Handy nutzen, etc.). Der Besteller darf keinerlei
Handlungen an dem Produkt vornehmen, die nur von dem Hersteller oder von
der Firma Cheef - Com autorisierten Personen vorgenommen werden dürfen.
Hierzu gehört insbesondere das Aufbrechen bzw. das Entfernen von am
Gerät angebrachten Siegeln sowie das Entfernen und Verändern von
Seriennummern oder auch Schutzfolien.
§ 5 - Aufrechnung und Zurückhaltung sind ausgeschlossen, es sei denn, daß die Aufrechnungsforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 6 - Lieferfrist Die Angabe eines Lieferzeitpunktes erfolgt nach bestem Ermessen und verlängert sich angemessen, wenn der Kunde seinerseits erforderliche oder vereinbarte Mitwirkungshandlungen verzögert oder unterläßt. Das gleiche gilt bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Verkäufers liegen, z.B. Lieferverzögerung eines Vorlieferanten, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Werkstoff- oder Energiemangel etc. Auch vom Kunden veranlaßte Änderungen der gelieferten Waren führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschließlich notwendiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät. Im kaufmännischen Verkehr sind wir zu Teillieferungen berechtigt.
§ 7 - Gefahrübergang Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Ware dem Kunden zur Verfügung gestellt hat und dies dem Kunden anzeigt.
§ 8 - Eigentumsvorbehalt Alle unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Im kaufmännischen Verkehr geht das Eigentum an der Kaufsache erst beim Eingang aller Zahlungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Käufer über. Vor dem Übergang des Eigentums ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware untersagt. Eine Weiterveräußerung ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen der Erwerber in voller Höhe an uns ab. Ist der Käufer mit seiner Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen. Wir können in einem solchen Fall vom Vertrag zurücktreten und / oder die Einziehungsbefugnis gegenüber dem Warenempfänger widerrufen. Wir sind dann berechtigt, Auskunft über die Warenempfänger zu verlangen, diese vom Übergang der Forderungen auf uns zu benachrichtigen und die Forderungen des Käufers gegen die Warenempfänger einzuziehen. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen Bestimmungen zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 25% übersteigt, werden wir auf Wunsch des Käufers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Im kaufmännischen Verkehr ist die während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes in unserem Eigentum stehende Ware vom Käufer gegen Feuer, Wasser, Sturm, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.
§ 9 - Gewährleistung Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand auszubessern oder neu zu liefern. Der Käufer ist bei Fehlschlagen oder Nachbesserung der Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen. Ansprüche des Käufers auf Gewährleistung sind davon abhängig, daß der Käufer offensichtliche Mängel innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung anzeigt. Danach liegt die Beweispflicht, dass der Mangel bereits bei Lieferung vorgelegen hat, beim Käufer. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß §§ 377, 378 HGB bleiben davon unberührt. Der Käufer ist verpflichtet, uns die Überprüfung des fehlerhaften Liefergegenstandes nach unserer Wahl beim Käufer oder bei uns zu gestatten. Sofern der Käufer uns die Überprüfung verweigert, werden wir von der Gewährleistung befreit. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für solche Ansprüche des Käufers, die durch im Rahmen eines Vertrags erfolgte Vorschläge oder Beratungen oder durch Verletzung von Aufklärungs-, Hinweis- und Beratungspflichten entstanden sind. Soweit dem Käufer ein Anspruch auf Schadensersatz in Geld zusteht, wird dieser hierdurch nicht berührt. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Verkauft der Käufer die von uns gelieferten Gegenstände an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und / oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen. Ist der Käufer Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung sei durch uns schriftlich anerkannt oder sei rechtskräftig festgestellt. Die Gewährleistungsansprüche sind nach Wahl des Verkäufers zunächst auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt. Bei mehrmaligem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Kunde das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden sind, soweit diese nicht aus dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften resultieren, ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Verkäufers.
§ 10 - Haftung Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Verkäufers oder beim Fehlen schriftlich zugesicherter Eigenschaften. Für die Wiederbeschaffung von Daten haften wir nicht, es sei denn, daß wir deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der Käufer sichergestellt hat, daß die Daten aus dem Datenmaterial, daß in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies aus für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 11 - Erfüllungsort, Gerichtsstand Erfüllungsort ist Waldbrunn und Gerichtsstand ist Hadamar, soweit im Gesetz nicht besondere oder ausschließliche Gerichtsstände bestimmt sind. Für Verträge mit Vollkaufleuten wird als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand vereinbart, daß wir berechtigt sind, auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Käufers zu klagen. Hat der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschlands, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort des Käufers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts gelten im Verhältnis zwischen uns und dem Käufer nicht